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   LG Düsseldorf, 21.01.2014 - 14e O 230/12   

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https://dejure.org/2014,2764
LG Düsseldorf, 21.01.2014 - 14e O 230/12 (https://dejure.org/2014,2764)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.01.2014 - 14e O 230/12 (https://dejure.org/2014,2764)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Januar 2014 - 14e O 230/12 (https://dejure.org/2014,2764)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • captain-huk.de

    Mit hervorragender Begründung zur fiktiven Abrechnung und Verurteilung der DA-Versicherung zur Zahlung der gekürzten Schadensbeträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Keine pauschale Verweisung bei fiktiver Abrechnung - Informationen für eine Gleichwertigkeitsprüfung fehlten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.01.2014 - 14e O 230/12
    Der Anspruch des Geschädigten auf Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Reparaturkosten ist unabhängig davon gegeben, ob der Geschädigte den Wagen tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren lässt (st. Rspr. des BGH, vgl. BGH, Urteil vom 29.04.2003, Az.: VI ZR 398/02, m.w.N., zit. nach juris; OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.01.2014 - 14e O 230/12
    Wählt der Geschädigte den vorbeschriebenen Weg der Schadensberechnung und genügt er damit bereits dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB, so begründen besondere Umstände, wie das Alter des Fahrzeuges oder seine Laufleistung keine weitere Darlegungslast des Geschädigten (BGH, Urteil vom 23.02.2010, Az.: VI ZR 91/09; zit. nach juris; OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.01.2014 - 14e O 230/12
    Zu der Entfaltung einer erheblichen eigenen Überprüfungsinitiative im Hinblick auf die Realisierung einer Reparatur zu den seitens des Schädigers und seiner Haftpflichtversicherung vorgeschlagenen Preisen ist der Geschädigte indes nicht verpflichtet (BGH, a.a.O.; Senat, Urteil vom 16.06.2008, Az.: I-1 U 246/07, 1 U 246/07; zit. nach juris; OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 1 U 139/11

    Eine frei zugängliche preiswertere Reparaturmöglichkeit muss der Geschädigte

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.01.2014 - 14e O 230/12
    Was insoweit erforderlich ist, richtet sich danach, wie sich ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (OLG Düsseldorf NJW 2012, 2044 Rz. 53 zitiet nach juris).
  • AG Gronau, 14.12.2016 - 2 C 94/16
    (vgl. auch LG Düsseldorf, Urteil vom 21. Januar 2014 - 14e O 230/12 -, juris; AG Ibbenbüren, Urteil vom 10. Juni 2014 - 30 C 66/14 -, juris) Die Beklagte befindet sich mit Ablauf der durch den Kläger gesetzten Frist zum 25.01.2016 mit Schreiben von 04.01.2016 seit dem 26.01.2016 in Verzug gemäß $$ 280 Abs. 1, 2, 286 Abs. 1, 288 BGB, sodass ab diesem Tag Zinsen in.
  • AG Neuss, 09.05.2016 - 77 C 1517/15
    Deshalb ist bei der Prüfung, ob sich der Aufwand zur Schadensbeseitigung in vernünftigen Grenzen hält, eine subjektbezogene Schadensbetrachtung anzustellen, d.h. Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu.(vgl. zum Vorstehenden LG Düsseldorf, Urteil vom 21. Januar 2014 - 14e O 230/12 -, Rn. 27, juris).
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